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   BVerwG, 17.09.1969 - VI C 4.66   

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BVerwG, 17.09.1969 - VI C 4.66 (https://dejure.org/1969,624)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1969 - VI C 4.66 (https://dejure.org/1969,624)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1969 - VI C 4.66 (https://dejure.org/1969,624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 31
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Er umfasst insbesondere die Überlassung von Sachen zur Nutzung, wenn diese einen wirtschaftlichen Wert besitzt (vgl. Urteile vom 17. September 1969 - BVerwG 6 C 4.66 - BVerwGE 34, 31 und vom 17. März 1983 - BVerwG 2 C 34.81 - BVerwGE 67, 66 ).
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 37.02

    Polizeivollzugsbeamter; freie Heilfürsorge; Kostenbeteiligung; prozentualer Abzug

    Zwar wurde den Polizeivollzugsbeamten seit der Weimarer Republik freie Heilfürsorge gewährt, doch bestand bis zum Zusammenbruch des Deutschen Reichs kein Rechtsanspruch darauf (vgl. Urteil vom 17. September 1969 - BVerwG 6 C 4.66 - BVerwGE 34, 31 ).
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 43.02

    Polizeivollzugsbeamter; freie Heilfürsorge; Kostenbeteiligung; prozentualer Abzug

    Zwar wurde den Polizeivollzugsbeamten seit der Weimarer Republik freie Heilfürsorge gewährt, doch bestand bis zum Zusammenbruch des Deutschen Reichs kein Rechtsanspruch darauf (vgl. Urteil vom 17. September 1969 - BVerwG 6 C 4.66 - BVerwGE 34, 31 ).
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 42.02

    Feuerwehrbeamter im Kommunaldienst; freie Heilfürsorge; Kostenbeteiligung;

    Zwar wurde den Polizeivollzugsbeamten seit der Weimarer Republik freie Heilfürsorge gewährt, doch bestand bis zum Zusammenbruch des Deutschen Reichs kein Rechtsanspruch darauf (vgl. Urteil vom 17. September 1969 - BVerwG 6 C 4.66 - BVerwGE 34, 31 ).
  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 21.69

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Unterhaltsbetrages -

    Diese Regelung ist in dem Augenblick gegenstandslos geworden, in dem die Frage der Gewährung eines Unterhaltsbeitrages an die ohne Schuldausspruch geschiedene Ehefrau eines Beamten vom Gesetz selbst geregelt worden ist und - allgemein - an die Stelle des nach pflichtgemäßem Ermessen zu gewährenden Unterhaltsbeitrages ein Rechtsanspruch auf Unterhaltsbeitrag getreten ist (vgl. dazu auch BVerwGE 34, 31 [33 ff.]).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 3 ZB 22.1163

    Versorgungsbezüge - Anrechnung eines von einer zwischen- oder überstaatlichen

    1.3 Die Antragsbegründung (dort unter C.I.1.a.bb. (3) und (4)) genügt ferner den Darlegungsanforderungen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht, soweit sie lediglich den erstinstanzlichen Vortrag (Klagebegründung v. 18.6.2020, S. 18 ff.) wiederholt und behauptet, das Gebot der Vorteilsausgleichung erlaube es dem Beklagten nicht, neben dem Ruhen der Pension (ab 1.4.2015) das Abgangsgeld in Anrechnung zu bringen und sich damit durch diese "Doppelanrechnung" eine Zahlung in Höhe von insgesamt mindestens 490.164,02 Euro zu ersparen (zu gewichtigen Zweifeln hinsichtlich der Anwendung des allgemeinen Grundsatzes der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht vgl. BVerwG, U.v. 17.9.1969 - VI C 4.66 - juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 13.2.1969 - II C 42.66 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68

    Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder

    Ein solcher ungeschriebener Rechtssatz mag zwar nicht schon aus einem allgemeinen Gebot der Vorteilsausgleichung herzuleiten sein; denn ein solches Gebot gilt im Bundesbeamtenrecht nicht schlechthin und uneingeschränkt (vgl. BVerwGE 31, 253 ff.; Urteil vom 17. September 1969 - BVerwG VI C 4.66 - [RiA 1970 S. 33]).
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